AGB
1. Allgemeines
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Geschäftes. Abweichungen von nachstehenden Bedingungen
sowie vom Besteller vorgeschriebene Liefer- und Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklich unserer schriftlichen Bestätigung
2. Angebote/Aufträge
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Alle mündlich, telefonisch oder mit unserem Außendienst vereinbarten Preise bedürfen unserer schriftlichen
Bestätigung. Sämtliche Aufträge sind erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Auslieferung durch uns gültig. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Aufträge
ohne Angabe von Gründen bis zum Ablauf eines Monats abzulehnen. Bei Aufträgen, welche uns auf Grund einer Angebotslegung erteilt werden, behalten wir uns das Recht
einer Preisanpassung vor, wenn sich Kostenfaktoren gegenüber denen am Tage des Angebotes gültigen erhöhen. Bei Abruf- und Rahmenverträgen sind die nicht wesentliche
Erhöhungen bei Rohstoffen, Erzeugung, Transport, Lohnabschlüssen und Änderungen der Wechselkurse auftreten, die uns berechtigen, den Preis hinaufzusetzen bzw. vom
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer steht aber in jedem Fall das Recht zu, unverzüglich nach Erhalt einer entsprechenden Mittelung schriftlich
vom Vertrag zurückzutreten. Bei bereits erteilten Aufträgen übernehmen wir für die Berücksichtigung von Änderungswünschen bei Menge, Masse, Qualität, Versandart, usw. keine Gewähr. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers.
3. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich in € = Euro, ohne Mehrwertsteuer, ohne Verpackung, ohne Versicherung, ohne Montage, ohne sonstige Nebenkosten –
ab Lager Salzburg-Bergheim. Lieferungen werden zu dem am Tage des Versandes gültigen Preises verrechnet. Bei einer Netto-Rechnungssumme unter € 100,– werden Manipulationsspesen und Verpackungskosten berechnet. Besondere Verpackungs- und Versandvorschriften, wie Express- und Eilsendungen, Luftfracht etc.- gehen zu Lasten des Käufers.
4. Zahlung
Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach Erhalt fällig. Anderslautende Zahlungskonditionen bedürfen eines schriftlichen Angebotes mit entsprechender Vereinbarung und sind auf der Rechnung unter der Rubrik „Zahlungsbedingungen“ ersichtlich. Uns unbekannten Käufern liefern wir grundsätzlich nur per Barverkauf oder Nachnahme (zuzüglich Nachnahmespesen). Lieferungen unter einem Netto Warenwert von € 100,– erfolgen grundsätzlich nur per Barverkauf oder Nachnahme (zuzüglich Nachnahme-Spesen). Bei anders lautenden Zahlungskonditionen, sind Lieferungen unter einem Nettowarenwert von € 100,– sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist, kommt der Käufer auch ohne Mahnung in Verzug und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Weiters werden Verzugszinsen in der jeweiligen Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrentkredite sowie Mahnspesen verrechnet. Der Zahlungsverzug berechtigt uns auch, von laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder die Auslieferung jeglicher bei uns bestellter Waren bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen zu unterlassen, bzw. nur mehr gegen Vorauskasse oder per Nachnahme zu liefern. Das Recht Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten.
Dem Käufer steht kein Zurückhaltungsrecht zu und er ist auch zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell
erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern.
5. Mängel/Rücksendungen
Beanstandungen bezüglich Beschaffenheit, Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Ware müssen schriftlich oder innerhalb von 8 Tagen nach Warenübernahme
laut Lieferschein erfolgen. Nach der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen. Transportschäden (äußerliche Mängel) sind sofort bei der Übernahme dem Zustelldienst (Spedition, Paketdienst, etc.) zu melden. Offensichtliche Mängel der Warenlieferung sind am Lieferschein zu vermerken und unverzüglich uns zu melden. Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird, sind wir unter Ausschluss aller weitergehenden Forderungen des Käufers verpflichtet, nach unserer Wahl
entweder Ersatzlieferung oder Gutschrift, nach Zurücknahme der beanstandeten Ware, zu leisten. Beanstandungen nach bereits erfolgter teilweiser oder gänzlicher Verarbeitung, Veränderung oder Veräußerung der gelieferten Waren sind jedenfalls ausgeschlossen. Handelsübliche Toleranzen bezüglich Maß, Menge, Gewicht, Qualität, Farbeinstellung
usw. berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen. Retoursendungen bedürften ausdrücklich unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung
und müssen frachtfrei für uns erfolgen. Bei Rücksendungen ohne Mängelrüge wird der Gutschriftsbetrag um die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% vermindert
(mindestens jedoch um € 30,– höchstens um € 370,–) Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
6. Lieferung/ Versand
Lieferung und Versand erfolgt stets unversichert und auf Gefahr des Käufers ab unserem Auslieferungslager bzw. Übergabe an den ersten Frachtführer, auch bei
vereinbarter frachtfreier Lieferung. Grundsätzlich gilt aber Lieferung ab Werk als vereinbart. Die freie Wahl der Versandart steht uns zu. Besondere Verpackungs- und Versandvorschriften, wie Express- und Eilsendungen, Luftfracht etc. gehen zu Lasten des Käufers. Alle vereinbarten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sollten aber unvorhergesehene Verzögerungen bei uns, Produktion, Transport, bei Störungen in den Lieferwerken des Vorlieferanten, durch höhere Gewalt u am. Auftreten, kann keine Haftung für verspätete Lieferung daraus abgeleitet werden. Sie verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung oder befreien uns ganz von der Lieferverpflichtung, ohne dass dem Käufer aus diesem Grunde irgendein Schadensersatzanspruch gegen uns zusteht. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbständige Leistung. Zur Selbstabholung bestellte Waren sind innerhalb von 7 Tagen ab Lieferbereitstellung abzuholen, die Fakturierung erfolgt am Tag der Lieferbereitschaft wie auch die Zahlungsverpflichtung durch Nichtabholung nicht aufgehoben wird, soweit ab diesem Zeitpunkt eventuelle Lagerkosten zu Lasten des Käufers gehen. Bei Abruf- und Rahmenaufträgen kann bei Nichteinhaltung der Abnahmetermine ohne Ankündigung, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, die Teil- oder Restlieferung vorgenommen werden, jedoch ohne Nachfrist zum letzten Abruftermin bzw. letzten
Tag des Rahmenvertrages die gesamte offene Menge.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben solange in unsrem Eigentum, bis sämtliche Verbindlichkeiten des Käufers aus der laufenden Geschäftsverbindung mit uns getilgt
sind. Jede Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung, unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, ist unzulässig und uns unverzüglich
zu melden. Im Fall der Weiterveräußerungen von vollkommener Bezahlung des Kaufpreises, ist die Forderung gegenüber Dritten an uns abzutreten. Dies hat durch Verständigung
des Dritten oder durch Vermerk in den Büchern zu erfolgen Bei gerichtlicher Ausgleichs- und Konkursverfahren des Käufers sind wir zur Absonderung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware berechtigt, wie auch zur sofortigen Herausgabe unserer gelieferten Ware bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung. Auch ist der Käufer verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware gegen alle üblichen Risiken angemessen zu versichern, wie wir auch den Nachweis des Versicherungsschutzes verlangen können. Kosten die uns durch die Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.
8. Verwendung
Der Käufer trägt allein die Verantwortung für die sachgemäße Behandlung, Lagerung und Verwendung unserer Ware. Unsere anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen und Grund unserer Erfahrungen. Alle Angaben und Auskünfte über unsere Produkte sind unverbindlich und ohne Gewähr und beruhen auf den Angaben der Herstellerwerke. Sie befreien den Käufer nicht, die Eignung der Produkte für den beabsichtigten Zweck und Anwendung selbst zu prüfen, da auf Grund unterschiedlichster Verarbeitungsbedingungen keine wie immer geartete Haftung übernommen werden kann. Auch sind die Verarbeitungshinweise zu beachten.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist Salzburg. Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Salzburg oder nach unserer Wahl das Gericht am Wohnort bzw. Sitz des Käufers. Es gilt österreichisches Recht, bei Exportgeschäften behalten wir uns die freie Wahl des Rechtes vor.
10. Sonstiges
Diese Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ohne besonderen Hinweis auch für alle zukünftigen Lieferungen und Aufträge, sofern für diese nichts anderes
schriftliches vereinbart wird. Beabsichtigt der Käufer uns aus dem Titel der Produkthaftung im Regressweg in Anspruch zu nehmen, dann hat er dies, unter genauer Angabe des anspruchsbegründeten Sachverhaltes, innerhalb von 21 Tagen ab Kenntnis, bei gerichtlicher Inanspruchnahme unverzüglich, bei sonstigem Verlust seines Regressanspruches, schriftlich bekanntzugeben.
Für Sachschäden, die der Käufer erleidet, ist jede Ersatzleistung unsererseits ausgeschlossen